16.02.2006
Kriegsrecht im Flugverkehr verfassungswidrig
FDP-Beschwerden hatten Erfolg, Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz
Von Frank Brendle
Abgeschossen wird nicht: Das
Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch das Luftsicherheitsgesetz
für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz, das noch die
SPD/Grünen-Koalition beschlossen hatte, ermächtigte die
Bundeswehr, Flugzeuge notfalls abzuschießen, wenn mit ihnen ein
Terroranschlag verübt werden solle. Dagegen hatten mehrere
FDP-Politiker Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Karlsruher Richter spitzten ihre
Kritik auf zwei Punkte zu: Zum einen se...
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