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05.10.2005

Lidl begeht weiter offenen Rechtsbruch

Discounter-Filiale in Calw trotz gerichtlichem Verbot geschlossen. Betriebsrat kündigt Widerstand an

»Stillegung der Filiale zum 1. Oktober 2005« war kurz und bündig auf einem Aushang in einem Lidl-Geschäft im baden-württembergischen Calw zu lesen. Nicht zu lesen war, daß ein gerichtliches Verbot gegen die Schließung eben dieser Filiale vorliegt. Die einstweilige Verfügung, die das Arbeitsgericht Pforzheim am vergangenen Donnerstag auf Antrag des Betriebsrats erlassen hatte, sei einfach mißachtet worden. Lidl setzte damit den »offenen Rechtsbruch« fort, kritisierte...

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