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25.08.2005

Punktsieg gegen die ARD

Münchener Landgericht: Darstellungen der jungen Welt durch Meinungsfreiheit gedeckt, aber auch sachlich nicht zu beanstanden. GEZ-Abmeldespruch bleibt verboten

Von Denis Gabriel
Im Rechtsstreit, den neun ARD-Landesrundfunkanstalten (BR, HR, MDR, NDR, RBB, RB, SR, SWR, WDR) gegen die Tageszeitung junge Welt führten, hat das Landgericht München am Mittwoch das Urteil verkündet. Zum einen untersagt das Gericht der jungen Welt, das Zitat »Melden Sie Ihren Fernseher bei der GEZ ab« zu wiederholen, weil es sich dabei um einen illegalen Boykottaufruf handele. Zum anderen hält das Gericht die Berichterstattung der jungen Welt über die Konsequenzen ...

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