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12.07.2005 / Ansichten / Seite 15

»Klare Regeln erforderlich«

Gesetzlicher Rahmen für die Internetnutzung am Arbeitsplatz bislang nicht festgelegt. Ein Gespräch mit Cornelia Brandt*

Ralf Wurzbacher

* Cornelia Brandt ist Referatsleiterin Innovations- und Technologiepolitik bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

F: Laut einem letzte Woche veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt kann die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wie bewerten Sie die Entscheidung?

Das Gericht hat den konkreten Fall an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen und erklärt, daß es vom Einzelfall abhän...



Artikel-Länge: 4214 Zeichen

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