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30.03.2005

Bankgeheimnis ade

Die Verfassungsmäßigkeit der automatischen Kontenabfrage bleibt zweifelhaft. Diese Überprüfung steht allen Behörden offen, die mit der Erhebung von Sozialdaten zu tun haben

Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat es zwar am Dienstag vergangener Woche abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen das am 1. April 2005 in Kraft tretende »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« zu erlassen. Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der automatischen Kontenabfrage ist damit aber keineswegs ausgestanden. Datenschützer haben gegen diese neue Form staatlicher Schnüffelei erhebliche Bedenken angemeldet. Es ist nach wie vor möglich und sogar wahrschein...

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