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16.03.2005

Entscheidung gegen Demogebühren

Hessisches Innenministerium unbeeindruckt von der Kritik des Gießener Verwaltungsgerichts

Von Niels Holger Schmidt
In Hessen werden Anmelder von Demonstrationen seit Anfang 2004 zur Kasse gebeten. Nach einer Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums dürfen die Behörden für Auflagen und Verbote zwischen 15 und 200 Euro verlangen. Die Rechtsgrundlage dafür ist aber durchaus zweifelhaft, wie das Verwaltungsgericht in Gießen Ende Februar feststellte. Aktive der dortigen autonomen »Projektwerkstatt« hatten sich in vier Fällen erfolgreich gegen Gebühren für Auflagen bei Demos zu ...

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