25.01.2005
Schnüffelbogen in NRW
Münster: ALG-II-Antragsteller sollte Zusatzformular zu seinen Wohn- und Lebensverhältnissen ausfüllen. Datenschützer bezweifelt Rechtmäßigkeit des Vordrucks
Von Andreas Grünwald
Anfang Januar gab Herbert Meier* im nordrhein-westfälischen Münster seinen Antrag auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) bei der Agentur für Arbeit ab. Ordnungsgemäß hatte er die Fragen beantwortet und die geforderten Unterlagen beigelegt. Doch beim Lesen des Antrags stellte Sachbearbeiter Hinrich Güttner* fest, daß Meier die Wohnung mit einer anderen Person teilt. Güttner zog ein Formular aus der Schublade und legte es Meier vor. Es trägt den Titel »Niederschrift zu ...
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