04.03.2004
Privatshoweffekte
Zum Ausverkauf eines Verfassungsrechts: Am Dienstag startete die fünfte »Big Brother«-Staffel
Von Alexander Reich
Am Mittwoch verdonnerte das Bundesverfassungsgericht den Staat im Sinne des 13. Grundgesetz-Artikels zum Schutz des »Kernbereichs privater Lebensgestaltung«, der Wohnung (Siehe Seite 1). Zu überraschen vermochte das nicht. In früheren Urteilen hatte es die Wohnung bereits als einen Raum definiert, in dem der einzelne »sich selbst besitzt«, »in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt«. Es beschrieb damit ein genuin bürgerliches Lebensgefühl: In asozia...
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