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10.09.2003

Urteil über ärztliche Bereitschaftsdienste: Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch?

jW sprach mit Frank Schramm, Anwalt des Kieler Assistenzarztes Norbert Jäger, dessen Klage am Dienstag vor dem

Interview: Leif Allendorf
F: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß der Bereitschaftsdienst von Ärzten als Arbeitszeit und nicht als Ruhezeit anzusehen ist. Haben Sie diesen Beschluß erwartet? Nach dem Verfahrensablauf und nachdem der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2000 ein entsprechendes Urteil gefällt hatte, das allerdings Spanien betraf, habe ich es erhofft und erwartet, daß es so kommt. F: Welche Konsequenzen hat das Urteil in Deutschland? Das Urteil ist in ö...

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