09.08.2002
Minderheiten stören das Geschäft
Stoppsignal des Karlsruher Verwaltungsgerichts gegen Vertreibungspolitik der Stadt
Von Martin Höxtermann
Ein von der Stadt Karlsruhe (Baden-Württemberg) vor sechs Wochen verfügtes Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Punks an einem zentralen Innenstadtplatz ist vorerst unwirksam. Dies entschied die 12. Kammer des Karlsruher Verwaltungsgerichts (VG) am Mittwoch und gab damit dem Eilantrag eines Studenten statt, der zur Karlsruher Punk-Szene gehört. Dieser muß das Aufenthaltsverbot vorerst nicht befolgen.
»Einen Erfahrungssatz, daß Personen, die von ihrem Äußeren her...
Artikel-Länge: 2988 Zeichen


