25.04.2002
Ausgedehnte Repression im Bundestag
Zur Einführung eines neuen Paragraphen 129 b im Strafgesetzbuch
Von Ulla Jelpke
Am Freitag wird der Bundestag voraussichtlich einen neuen Paragraphen 129 b in das Strafgesetzbuch einführen. Hiernach soll auch das Werben für »terroristische« Vereinigungen mit Sitz im Ausland verfolgt werden können. Schon der seit 1976 bestehende berüchtigte Paragraph 129a StGB wird von Strafverteidigern zu Recht abgelehnt, weil er in der Praxis zu breitflächigen Repressionen gegen Linke geführt hat. Weniger als ein Zehntel aller Ermittlungen nach Paragraph 129a ...
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