Die WAZ darf nicht
Arbeitsgerichtsurteil nach Journalistenstreik
Frank BiermannHelge Kondring staunte nicht schlecht, als er im Februar 2004 seine Lohnabrechnung aus dem Hause der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) in Essen bekam. Mehr als 700 Euro fehlten dem Redakteur auf dem Gehaltskonto. Kondring, Gewerkschaftsmitglied und Betriebsrat, hatte vorher genau 24 Tage für höhere Gehälter gestreikt. Im Anschluß zog ihm die WAZ anteilig für jeden Streiktag das Urlaubsgeld und die Jahresleistung vom Gehalt ab. Nicht nur ihm, sondern auch zahlreichen weiteren Kolleginnen und Kollegen.
»Darf die WAZ das?« wollten die beiden Journ...
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