Punktsieg gegen die ARD
Münchener Landgericht: Darstellungen der jungen Welt durch Meinungsfreiheit gedeckt, aber auch sachlich nicht zu beanstanden. GEZ-Abmeldespruch bleibt verboten
Denis GabrielIm Rechtsstreit, den neun ARD-Landesrundfunkanstalten (BR, HR, MDR, NDR, RBB, RB, SR, SWR, WDR) gegen die Tageszeitung junge Welt führten, hat das Landgericht München am Mittwoch das Urteil verkündet. Zum einen untersagt das Gericht der jungen Welt, das Zitat »Melden Sie Ihren Fernseher bei der GEZ ab« zu wiederholen, weil es sich dabei um einen illegalen Boykottaufruf handele. Zum anderen hält das Gericht die Berichterstattung der jungen Welt über die Konsequenzen aus dem im April beschlossenen 8. Rundfunkänderungsgesetz für korrekt. Die Darstellung sei im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt, würde aber auch als Tatsachenbehauptung nicht zu beanstanden sein. Zwei von drei Punkten der ARD-Klage wurden daher zurückgewiesen, die ARD-Anstalten müssen zwei Drittel der Verfahrenskosten übernehmen.
Datenhandel denkbar
Ausgangspunkt des Prozesses war eine einstweilige Verfügung, die die neun ARD-Anstalten beim Landgericht München am 29. Februar 2005 er...
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