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11.01.2020, 16:24:42 / Rosa-Luxemburg-Konferenz 2020

»Sagen was ist«: Solidarität mit verfolgten Journalisten und Künstlern in der Türkei

Max Zirngast

Der österreichische Journalist Max Zirngast hat die Bedeutung von Solidaritätskampagnen für inhaftierte Kollegen und Oppositionelle in der Türkei hervorgehoben. Zehntausende politische Gefangene gebe es zur Zeit in der Türkei, betonte Zirngast, der vom 11. September 2018 bis zum 24. Dezember 2018 selbst betroffen war und danach mehrere Monate nicht aus dem Land ausreisen durfte. Der frühere Kovorsitzende der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demirtas, sei nun seit mehr als drei Jahren in türkischer Haft, während sich das Land in einer tiefen gesellschaftlichen Krise befinde, so Zirngast. Sein eigenes Beispiel zeige, wie wichtig Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit seien. Dass er nun hier sei, habe viel damit zu tun, hob der 31jährige hervor. Zirngast, der auch regelmäßig für junge Welt schreibt, war von türkischen Behörden verdächtigt worden, Mitglied der verbotenen marxistisch-leninistischen Partei TKP-K zu sein. Sein Freispruch erfolgte am 11. September 2019, genau ein Jahr nach seiner Inhaftierung.

JW-Redakteurin Ina Sembdner nannte im Anschluss die beliebte linke Band Grup Yorum als Beispiel für den Umgang mit gesellschaftskritischen Künstlern in der Türkei. Seit 1985 wechselte die Besetzung der Gruppe auch deshalb häufig, weil immer wieder Mitglieder inhaftiert und gefoltert wurden. Aktuell befinden sich drei inhaftierte Bandmitglieder im Hungerstreik, einer von ihnen, Ibrahim Gökcek, hat die Aktion am 200. Tag in ein Todesfasten umgewandelt. Eine seiner Musikerkolleginnen wiegt nach Angaben von Grup Yorum nur noch 34 Kilo. Ihre politischen Lieder, die den Widerstand gegen Ausbeutung und Unterdrückung thematisieren, werden der Gruppe vom türkischen AKP-Regime als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ausgelegt. Gemeint ist die DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi – Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front).

Die Musiker fordern daher ein Ende der rechtswidrigen Verfahren, der Konzertverbote und der Angriffe auf Kulturzentren – außerdem protestieren sie gegen die Auslobung von Kopfgeldern, mit denen der türkische Staat gegen weitere Mitglieder vorgeht. (jW)

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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