3000 Abos für die Pressefreiheit!
Gegründet 1947 Sa. / So., 27. / 28. Juli 2024, Nr. 173
Die junge Welt wird von 2869 GenossInnen herausgegeben
3000 Abos für die Pressefreiheit! 3000 Abos für die Pressefreiheit!
3000 Abos für die Pressefreiheit!
20.02.2018, 18:30:51 / Marx 200

Gedenken an Karl Marx verfassungsfeindlich?

Hessischer Geheimdienst bringt neue »Beweise« gegen die Antifaschistin Silvia Gingold vor
Von Wiebke Diehl
Silvia_Gingold_klagt_52134508.jpg
Silvia Gingold am 12. Januar 2017 vor dem Justizzentrum in Wiesbaden. Damals, vor gut einem Jahr hatte sie ihre Klage gegen ihre Überwachung durch den sogenannten Verfassungsschutz eingereicht

Silvia Gingold wehrt sich gegen ihre Bespitzelung durch Beamte des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) – bislang vergeblich. Im Oktober hatte das Verwaltungsgericht Kassel ihre Klage auf Beendigung ihrer geheimdienstlichen Beobachtung und auf Vernichtung der entsprechenden Aktenbestände abgewiesen (siehe jW vom 11.10.2017). Gingold hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Jetzt hat das LfV in Reaktion darauf neue »Beweise« vorgelegt, um das Gericht zu einer Abweisung des Antrags zu bewegen. Verfahrensmängel habe es selbstverständlich nicht gegeben, legt der Beklagte auf mehreren Seiten dar. Vielmehr könne man in einem etwaigen Berufungsverfahren noch »weitere, die extremistischen Bestrebungen der Klägerin belegende Tatsachen vortragen (…)«. Nur ein Beispiel sei deren Rede auf einer Veranstaltung anlässlich des 199. Geburtstags von Karl Marx im vergangenen Jahr auf einem öffentlichen Platz in Kassel.

Das LfV wirft Gingold ihre Aussagen über die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) auf dieser von dem damaligen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Gehrcke (Die Linke) organisierten Veranstaltung vor. Gehrcke hatte die Veranstaltung organisiert. Gingold hatte in ihrer Rede darauf verwiesen, dass die SDAJ aus den sozialen Bewegungen der 68er entstanden sei, Schüler und Lehrlinge »für bessere Bildung und Ausbildung, für demokratische Rechte in Schule und Betrieb sowie für antimilitaristische und antifaschistische Aktionen mobilisiert« habe. Gingold weiter: »Als marxistische Jugendorganisation stritt sie, und sie tut es bis heute, für eine sozialistische Alternative zum kapitalis­tischen System.« Eben diese Aussage bestätige die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, wonach sich »eine Zäsur in den Aktivitäten der Klägerin nicht feststellen lasse«, heißt es in der Stellungnahme des Inlandsgeheimdienstes. Und weiter: Die Klageabweisung vom Oktober anzufechten sei keinesfalls erfolgversprechend, denn die Klägerin verkenne, »dass die Bejahung der von ihr ausgehenden extremistischen Bestrebungen nicht allein auf ihre Betätigung für die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, d. Red.) zurückgeht, sondern auch auf Verhaltensweisen im Kontext weiterer linksextremistischer bzw. linksextremistisch beeinflusster Organisationen wie namentlich der DKP, der SDAJ und der Unsere Zeit«.

Silvia Gingold ist Tochter der antifaschistischen Widerstandskämpfer Etti und Peter Gingold. Sie engagiert sich seit Jahrzehnten in der Friedensbewegung, gegen Neonazis und Rassismus sowie gegen Berufsverbote, von denen sie selbst betroffen war. Sie werde weiter gegen die Bespitzelung ihrer Person durch das LfV vorgehen und sich nicht durch dessen neue »Beweise« für ihre »linksextremistischen Bestrebungen« einschüchtern lassen. »Dieser Inlandsgeheimdienst, der selbst zutiefst verstrickt ist in die Unterstützung des terroristischen NSU, täte gut daran, gegen die Bedrohung durch den Rechtsterrorismus vorzugehen, anstatt einen immensen Aufwand zu betreiben, Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Rassismus und Nationalismus zur Wehr setzen, zu bespitzeln«, sagte Gingold am Dienstag im Gespräch mit jW.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren. Denn nicht allen lernen die junge Welt kennen, da durch die Beobachtung die Werbung eingeschränkt wird.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!