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Zitat des Tages vom 31.01.2020

Das Gewicht Reitender darf nicht mehr als 15 Prozent des Pferdegewichtes betragen.

Das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa vom Donnerstag im Vorfeld der Rosenmontagszüge ein »Verbot von übergewichtigen Reitern« erlassen