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Zitat des Tages vom 04.08.2015

Der Verfassungsschutz versteht unter Verfassung offenbar den eigenen Zustand, also die Verfassung seines eigenen Apparates – die er, wenn er sich etwa durch Publikationen gestört sieht, mit den Mitteln des Strafrechts schützen will.

Kommentar von Heribert Prantl am Montag in der Süddeutschen Zeitung