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Aus: 1956, Beilage der jW vom 11.02.2026
1956

Fiktionen und Realitäten

Dialog statt »Paktomanie«: Wolfgang Abendroths zeitgenössischer Blick auf den XX. Parteitag vor dem Hintergrund der Blockkonfrontation
Von Holger Czitrich-Stahl
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Wolfgang Abendroth bei einem Kongress des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds in Frankfurt am Main (1966)

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgte der marxistische Staatsrechtler und Politikwissenschaftler Wolfgang Abendroth (1906–1985) die politische und völkerrechtliche Lage der beiden deutschen Staaten im Kalten Krieg. Abendroth, der bis 1948 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone gelebt und an den Universitäten in Halle/Saale, Leipzig und Jena gelehrt hatte, wusste sehr genau, dass die beiden deutschen Staaten strikt in den jeweiligen militärischen und politischen Bündniszusammenhang eingebunden waren und jede grundsätzliche Änderung abhängig war von den Interessen und den innergesellschaftlichen Entwicklungen der USA und der UdSSR. In Beiträgen und Vorträgen nahm er regelmäßig zu diesem Problem Stellung.

Da in der Bundesrepublik ab 1955 die »Hallstein-Doktrin« die Außen- und Deutschlandpolitik bestimmte, derzufolge ein Staat, der die DDR anerkannte, durch den Abbruch diplomatischer Beziehungen zu »bestrafen« war, richteten sich seine Überlegungen vor allem an die Gewerkschaften, die Sozialdemokratie (vornehmlich an ihren damals noch starken linken Flügel) sowie an die fortschrittliche Intelligenz. Mit Blick auf diese Adressaten wandte sich Abendroth auch gegen das Verbot der KPD, das er juristisch wie politisch als antidemokratische Einschränkung des politischen Spielraums verurteilte.

In der WISO, herausgegeben von dem 1955 als Leiter des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts des DGB abgelösten und einige Jahre später aus DGB und SPD ausgeschlossenen Viktor Agartz, veröffentlichte Abendroth wenige Wochen nach dem XX. Parteitag einen kurzen Beitrag mit dem Titel »Die Wende des Stalinismus«. Unter »Wende« versteht er hier die Kritik am Personenkult und den neuen Blick auf die sowjetischen Realitäten. Weder »die Freund-Feind-Ideologie des kalten Krieges, die sich weigert, politisch-soziale und ökonomische Veränderungen im Lager der Sowjets zur Kenntnis zu nehmen«, noch die damals gängige »Kreml-Astrologie« waren aus Sicht Abendroths in der Lage, die Vorgänge wirklich schlüssig zu erklären.

In der Sowjetunion sei trotz der »Beseitigung der innerparteilichen Diskussionsfreiheit in den Auseinandersetzungen nach Lenins Tod« eine breite neue Schicht der Intelligenz entstanden, die zum Träger demokratischerer Strukturen in Wirtschaft und Gesellschaft werden könne. Abendroth empfahl hier ein genaues Hinschauen, damit diese Entwicklung durch die gängigen Feinderklärungen im Westen nicht verschleiert würde. In der damaligen ersten Hochphase des Kalten Krieges wandte sich Abendroth entschieden gegen eine Gleichsetzung der UdSSR mit faschistischen Diktaturen unter dem Dach des »Totalitarismus«, denn sie sei einmal eine progressive revolutionäre Diktatur gewesen, die weiterhin positive Entwicklungspotentiale besitze. An die westliche sozialdemokratische Arbeiterbewegung richtete er den Appell, auch diesen grundlegenden Unterschied zu verstehen, »und nicht durch Duldung der Übersteigerung der Politik der militärischen Sicherheit und ideologischen Verkrampfung die Sowjetunion in die Bahnen des Stalinismus zurück« zu zwingen.

Im Gegensatz zu der von der Adenauer-Regierung betriebenen »Politik der Stärke« und dem westdeutschen Alleinvertretungsanspruch stand Abendroths Ansatz für eine Politik der friedlichen Koexistenz und der Verständigung über die Grenzen der Systemauseinandersetzung hinweg. In seinem Vortrag »Die gegenwärtige völkerrechtliche Stellung Deutschlands« anlässlich der »Hessischen Hochschulwoche für Staatswissenschaftliche Fortbildung« formulierte er als Gestaltungsprinzip der internationalen Beziehungen: »Es ist falsch zu glauben, das Völkerrecht verlange einen derartigen Grad internationaler Homogenität, dass demokratische und autoritäre Staaten oder kapitalistische und sozialistische Mächte daran gehindert seien, einander ähnliche Toleranz zu bezeigen, wie sie sich trotz aller verschiedenen Staatsformen und aller verschiedenen Konstruktionen ihrer Gesellschaftsordnung die großen Mächte zur Zeit der französischen Revolution erwiesen haben.« Und er ergänzte: »Aber auf lange Sicht hängt die Erhaltung des Weltfriedens und damit im Atomzeitalter die Erhaltung der Existenz und des kulturellen Niveaus der Menschheit davon ab, ob es gelingt, dem Gegenseitigkeitsprinzip zwischen diesen Mächten Raum zurückzugewinnen und es zu erhalten, wo es irgend ertragbar ist.«

Dies hätte für die Politik der Bundesregierung weitreichende Konsequenzen gehabt, denn 1955 erhielt die Bundesrepublik durch die »Pariser Verträge« einen relevanten Teil staatlicher Souveränität zurück, trat der NATO bei und baute eigene Streitkräfte auf. Die DDR musste wie bereits bei der Staatsgründung 1949 dementsprechend folgen, um kein politisch-militärisches Vakuum zwischen Elbe und Oder zuzulassen. Die noch von Stalin angebotene und von der SPD favorisierte militärische Neutralität im Falle einer Vereinigung von BRD und DDR hatten Adenauer und die Westalliierten 1952/53 ausgeschlagen.

Vor dem Hintergrund des XX. Parteitags betonte Abendroth, dass die Sowjetunion aus den ihr immanenten Tendenzen einen anderen inneren Aufbau haben würde, sobald die Aufgabe der Modernisierung der Gesellschaft gelöst sei. Daraus leitete er ab, dass eine Politik der Konfrontation und Abschottung, von ihm »Paktomanie« genannt, verfehlt sei. Erforderlich sei eine Politik des Dialogs auf völkerrechtlicher Basis, folgerte er in dem Beitrag für die WISO. Dies sei allein schon deshalb geboten, weil ungeachtet der nach der Potsdamer Konferenz stetig verhärteten und festgefahrenen Lage nur die vier Siegermächte die Letztentscheidung über das Schicksal beider deutscher Staaten völkerrechtlich besäßen. Gerade weil die neue Lage nach Stalins Tod 1953 und nach Chruschtschows »Geheimrede« die Adenauer-Regierung ermunterten, den unhaltbaren Alleinvertretungsanspruch zuzuspitzen und die »Hallstein-Doktrin« zu propagieren, hatte Abendroth in seiner völkerrechtlichen Analyse gewarnt: »Sucht die Bundesregierung durch die Fiktion zu umgehen, sie sei bereits legitimierter Repräsentant des Ganzen, nicht aber – was sie ist – lediglich provisorischer Vertreter dieses Repräsentanten in einem völkerrechtlich klar umrissenen Rechtskreis, so verletzt sie schon staatsrechtlich gesehen das Grundgesetz, das durch Art. 146 eine derartige Fiktion eindeutig verboten hat.«

Erst durch die Politik der Entspannung um 1970 wurde die Anmaßung der »Hallstein-Doktrin« praktisch aufgegeben, was zu einer vorübergehenden Entschärfung der politisch-militärischen Lage in Mitteleuropa beitrug. Insbesondere, weil in jedem der bilateralen Verträge mit der UdSSR, Polen, der DDR und der ČSSR das Prinzip des Gewaltverzichts als Richtschnur vertraglich vereinbart wurde. Die Interpretation von Artikel 23 Grundgesetz übrigens, auf dessen Basis die nach ihrer Auflösung 1952 im Juli 1990 neu gebildeten Länder der DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitraten, war zunächst zwischen Bundesregierung und den Siegermächten sehr strittig. Erst mit der Bildung des Landes Baden-Württemberg 1952 und dem Beitritt des Saarlandes 1957 wurde er handhabbar, ohne aber für Berlin zu gelten. Insofern besaß bei der Erarbeitung und Verabschiedung des Grundgesetzes Art. 146 eindeutig Vorrang, da er plebiszitären Charakter trug. Wolfgang Abendroth, Linkssozialist und Widerstandskämpfer, der, unter dem Verdacht des »Sozialdemokratismus« stehend die SBZ verlassen hatte, dachte im Weststaat der 50er Jahre seiner Zeit erheblich voraus. Das galt sowohl in Sachen Friedenssicherung und Völkerverständigung als auch in Fragen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten.

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