Eliten-Bildung
Schul- und Hochschulpolitik aus dem Elfenbeinturm – und was Gewerkschaften, kritische Lehrerinnen und Lehrer sowie Studierendenvertreter dazu sagen
Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgerufene Bildungsrepublik
treibt seltsame Blüten: Ein Bildungs- und Teilhabepaket
für Kinder und Jugendliche, deren Familien auf
Arbeitslosengeld II angewiesen sind, stellt diese zunächst mal
vor bürokratische Hürden. Weil die Leistungen nur
zögerlich beantragt werden, ließ der erste
FDP-Politiker, der nach Sanktionen schrie, nicht lange auf sich
warten: »Wenn sich nachweislich Eltern nicht darum
kümmern, daß ihre Kinder z.B. dringend notwendige
Nachhilfe erhalten, müssen sie da sanktioniert werden, wo es
ihnen am meisten wehtut. Dann müssen ihnen die Regelsätze
gekürzt werden«, verlangte der Berliner FDP-Landes- und
Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer in einem Interview. Dabei ist
allgemein bekannt, daß in Amtsdeutsch verfaßte
Formulare sogar Menschen zur Verzweiflung treiben, die die deutsche
Sprache von klein auf sprechen und zum Teil sogar Berufe
ausüben, in denen differenzierte Deutschkenntnisse wichtig
sind. Statt die Verfasser solcher Formulare aufs Goethe-Institut zu
schicken oder schlicht mehr Geld in Schulen und Kitas fließen
zu lassen, wollen angeblich nur um das Kindeswohl besorgte Liberale
Familien die Butter vom Brot nehmen, die mit der Bürokratie
überfordert sind. Auch SPD-Politiker lassen sich nicht lumpen,
wenn es darum geht, »Problemfamilien« erst mal noch
ärmer zu machen: So fordert Berlins Bildungssenator
Jürgen Zöllner Schulversäumnisse konsequenter
verfolgen, bis hin zur Erhebung von Bußgeldern. Die
Bildungsverwaltung der Hauptstadt will mit den Bezirken
prüfen, ob nicht nur die Eltern, sondern auch Schüler ab
14 Jahren zu Bußgeldzahlungen verpflichtet werden
können, wenn sie schwänzen.
Wichtige schulische Weichen für den späteren Lebensweg
werden in der BRD generell in einem Alter gestellt, in dem Kinder
noch nicht strafmündig sind, weil die Gesetzgebung davon
ausgeht, daß sie die Konseqenzen ihres Handelns noch nicht
vollständig überblicken können. Für einen
Durchhänger in der Schule werden sie aber unter Umständen
noch Jahre später bestraft. Ein selektives Schulsystem und die
von der Grundschule an praktizierte Leistungsbewertung durch Noten
machen es möglich. Ein Umdenken fordern hier zum Beispiel die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie eine kritische
Grundschullehrerin aus Bayern, die ihre Erfahrungen in Buchform
verarbeitet hat. Vom aktuellen Status quo profitieren vor allem die
Anbieter privater Nachhilfestunden.
So erscheint es schon als dickes Privileg, das Abitur erst einmal zu haben. Doch auch danach geht die Einteilung in Masse und Elite weiter. Durch den doppelten Abiturjahrgang und die Aussetzung der Wehrpflicht werden sich in diesem Jahr die bestehenden Probleme an den Hochschulen verschärfen. Für Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) ist die Bologna-Reform mit ihren Bachelor- und Masterstudiengängen nach wie vor ein Erfolgsmodell. Auf der Zweiten Nationalen Bologna-Konferenz am 6.Mai in Berlin machte Schavan die Studierenden und deren geringe Mobilität für die Schwierigkeiten beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium verantwortlich. Tatsächlich sind viele Studienanfänger gezwungen, auch die Wohn- und Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Städten zu vergleichen, damit die Arbeit neben dem Studium nicht zu viel Zeit und Energie kostet.
Mit dem Auslaufen der klassischen Diplom- und Magisterstudiengänge droht vielen die Zwangsexmatrikulation, die ihre Zwischenprüfung noch nicht abgelegt haben. Der häufigste Grund für lange Studienzeiten – die Arbeit zur Finanzierung des Studiums – ist aber an deutschen Hochschulen noch lange kein anerkannter Grund für einen Härtefallantrag. Studierendenvertreter fordern deshalb die Aufhebung der Auslaufordnungen – und für Bachelorabsolventen den Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz. Diese und andere kritische Stimmen kommen in dieser Beilage zu Wort.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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