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Datenschutz im Job: Regeln gefordert

Osnabrück. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine gesetzliche Regelung zum Datenschutz am Arbeitsplatz gefordert. Der ganze Arbeitsprozeß werde durch den Einsatz elektronischer Systeme auch im Detail immer besser überwachbar, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung: »Die Arbeitsleistung derer, die an einem PC arbeiten, ist bewertbar geworden, genauso wie ihr Kommunikationsverhalten.« Schaar warnte zudem vor einer zunehmenden Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Videokameras seien zwar überwiegend in dem Bereich eingesetzt, in dem Publikumsverkehr stattfinde. »Aber dort sind üblicherweise auch Arbeitnehmer beschäftigt, und damit wird auch ihr Verhalten überwachbar– etwa das von Bankangestellten und von Verkaufspersonal.« Hier müßten »klare gesetzliche Verwertungsbegrenzungen« vorgenommen werden: Der Arbeitgeber dürfe die bei der Überwachung des Publikumsverkehrs anfallenden Daten nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwenden, forderte der Datenschutzbeauftragte.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.12.2007, Seite 9, Kapital & Arbeit

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