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Studiengebühren zum Teil ausgesetzt

Gießen. Die Universität Gießen setzt den Einzug von Studiengebühren teilweise aus. Studenten, die gegen die Gebührenbescheide Widerspruch eingelegt und einen Antrag auf Aussetzung der Gebühr gestellt hätten, müßten bis zur Klärung der Rechtslage nicht zahlen, sagte Unisprecherin Christel Lauterbach am Dienstag. Zugleich beschloß die Hochschule, eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, das die Gebühr vergangene Woche wegen erheblicher Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des hessischen Studienbeitragsgesetzes untersagt hatte, vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel anzufechten.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2007, Seite 5, Inland

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