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08.10.2007
- → Politisches Buch
Neu erschienen
isw-wirtschaftsinfo
Das Heft 40 der »fakten & argumente zur wirtschaftlichen und sozialen Lage« enthält eine Analyse von Conrad Schuhler und Fred Schmid zur aktuellen Krise auf dem Finanzmarkt: »Vom Cash zum Crash – wann kommt der große Knall?«. Die Autoren befassen sich mit der Immobilienblase in den USA, untersuchen die Hintergründe der Finanzkrise und fragen »Von der Finanzkrise zur Wirtschaftsrezession?«. Sie erwarten, »daß die Realwirtschaft in den USA von der Finanzkrise erheblich mitgenommen wird«, damit die Weltkonjunktur und vor allem die Konjunktur solch exportabhängiger Länder wie Deutschland. Im letzten Abschnitt stellen sie die Frage nach Lösungen. Ihre Antworten: Höhere Arbeitseinkommen, öffentliche Investitionen, Ausdehnung der Mitbestimmung auf Investitionsentscheidungen: »Das Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit muß verschoben werden in Richtung Wirtschaftsdemokratie.«isw-wirtschaftsinfo 40, September 2007, 20 Seiten, Schutzgebühr 2 Euro. Bezug: isw-institut für sozial-ökologische wirtschaftsforschung e. V., Johann-von-Werth-Str. 3, 80639 München, Tel.: 089/130041, Fax: 089/1689415, E-Mail: isw_muenchen@t-online.de
Sozialistische Hefte
Die Nr. 14 der Beilage (dreimal im Jahr) zur Monatszeitung SoZ – Sozialistische Zeitung diskutiert erste Erfahrungen mit der neuen Linkspartei. Ingo Schmidt fragt: »Die Linke: Arbeiterpartei neuen Typs oder Traditionsverein des alten Sozialstaats?«, Christoph Jünke schreibt über »Neuformierung mit Fallstricken: Die neue deutsche Linkspartei«, Frieder Otto Wolf untersucht »Lehren aus dem grünen Parteibildungsprojekt«. Außerdem: Charles Post kritisch über den »Mythos der Arbeiteraristokratie«, Frigga Haug schreibt »Von der Notwendigkeit, das Utopische feministisch zu fassen«.Sozialistische Hefte Nr. 14, September 2007, 44 Seiten, 5 Euro. Bezug: SoZ-Verlags-GmbH, Dasselstr. 75-77, 50674 Köln, Tel.: 0221/9231196, Fax: 0221/9231197, E-Mail: redaktion@soz-verlag.de
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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