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Karlsruhe erlaubt höhere Gebühren

Karlsruhe. Die Politik darf auf die Höhe der Rundfunkgebühren keinen unmittelbaren Einfluß ausüben. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Damit waren Klagen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gegen die Bundesländer erfolgreich. Die Länder hatten im April 2005 die Gebührenanhebung auf 17,03 Euro begrenzt und verwiesen zur Begründung auf die schlechte wirtschaftliche Lage und hohe Arbeitslosenzahlen. Die Verfassungshüter sahen darin nun einen unzulässigen Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.09.2007, Seite 2, Inland

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