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06.09.2007
- → Feuilleton
Contergan-Film
Der zweiteilige WDR-Fernsehfilm »Eine einzige Tablette« über den Contergan-Skandal darf ausgestrahlt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richter lehnten einen Eilantrag des Pharmaherstellers Grünenthal sowie eines Opferanwalts ab. Der Spielfilm soll am 7. und 8. November gezeigt werden.
Das Mittel Contergan war 1957 auf den Markt gebracht worden. Von Schwangeren eingenommen, steigerte sich die Gefahr embryonaler Mißbildungen. Das Unternehmen zahlte 1970 100 Millionen Mark (rund 51 Millionen Euro) zur Entschädigung der Opfer.
Der fiktionale Film, der sowohl den Namen Contergan als auch die Herstellerfirma Grünenthal GmbH nennt, weist in Vor- und Abspann drauf hin, daß es sich um keinen Dokumentarfilm handelt. Die Herstellerin und der damalige Opferanwalt gehen bereits seit einem Jahr gegen die Ausstrahlung des Spielfilms juristisch vor, da sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Das Landgericht der Hansestadt hatte die Ausstrahlung im Jahr 2006 zunächst untersagt, das Oberlandesgericht Hamburg hob die Entscheidung aber wieder auf. Die hiergegen gerichteten Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht blieben nun ohne Erfolg. In der Begründung heißt es, der verständige Zuschauer werde den Film nicht als tatsachengetreue Schilderung des damaligen Verhaltens der Betroffenen verstehen.
(AP/jW)
Das Mittel Contergan war 1957 auf den Markt gebracht worden. Von Schwangeren eingenommen, steigerte sich die Gefahr embryonaler Mißbildungen. Das Unternehmen zahlte 1970 100 Millionen Mark (rund 51 Millionen Euro) zur Entschädigung der Opfer.
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Der fiktionale Film, der sowohl den Namen Contergan als auch die Herstellerfirma Grünenthal GmbH nennt, weist in Vor- und Abspann drauf hin, daß es sich um keinen Dokumentarfilm handelt. Die Herstellerin und der damalige Opferanwalt gehen bereits seit einem Jahr gegen die Ausstrahlung des Spielfilms juristisch vor, da sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Das Landgericht der Hansestadt hatte die Ausstrahlung im Jahr 2006 zunächst untersagt, das Oberlandesgericht Hamburg hob die Entscheidung aber wieder auf. Die hiergegen gerichteten Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht blieben nun ohne Erfolg. In der Begründung heißt es, der verständige Zuschauer werde den Film nicht als tatsachengetreue Schilderung des damaligen Verhaltens der Betroffenen verstehen.
(AP/jW)
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