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Aus: Ausgabe vom 24.08.2007, Seite 3 / Schwerpunkt

Dokumentiert: Das BGE-Konzept

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) in Höhe von 950 Euro für Erwachsene und 475 Euro für Kinder und Jugendliche soll als Ergänzung zu einem gesetzlichen Mindestlohn eingeführt werden. Es soll nicht nur etliche Sozialleistungen wie ALG II, Kindergeld und BaFöG ersetzen, sondern auch jenen Teil der gesetzlichen Rente, der durch das BGE abgedeckt sein würde. Das Arbeitslosengeld I soll in modifizierter Form ebenso erhalten bleiben wie das Wohngeld. BGE-Bezieher würden automatisch krankenversichert sein, ihre Einkünfte sind abgabenfrei. Arbeits- und andere Einkommen sollen dagegen ab dem ersten Euro besteuert und mit Sozialabgaben im Rahmen einer solidarischen Bürgerversicherung belastet werden. Unternehmen müßten demnach ihren Anteil nicht mehr lohnsummenbezogen, sondern in Form einer Wertschöpfungsabgabe leisten.

Kern der Finanzierung wäre eine 35prozentige BGE-Abgabe auf alle Einkünfte, was nach Rechnung der Autoren 542 Milliarden Euro pro Jahr einbringen würde. Die Gesamtkosten für das BGE werden mit 855 Milliarden Euro beziffert.

Profitieren würden laut dem Konzept außer den ausschließlichen BGE-Beziehern auch alle Erwerbstätigen bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 6000 Euro. Erst oberhalb dieser Marke würden die Nettobezüge, zumindest bei Alleinstehenden, aufgrund der BGE-Abgabe unter das heutige Niveau sinken.


Parallel zum BGE soll ein gesetzlicher Mindestlohn gelten. Unter Berufung auf Empfehlungen der Europäischen Sozialcharta wird die Summe von 8,60 brutto pro Stunde vorgeschlagen. Jeder Mensch, der einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, hätte demnach Nettomindesteinkünfte (BGE+Lohn) von 1620 Euro.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen legt Wert auf die Feststellung, daß sich ihr Konzept grundlegend von neoliberalen »Bürgergeld«-Plänen, wie sie beispielsweise der Besitzer der Drogeriekette DM, Götz Werner, vertritt, unterscheidet. Werner will das Bürgergeld mit der weitgehenden Abschaffung einkommensbezogener Steuern und der Sozialsysteme verbinden und den Staatshaushalt hauptsächlich mit einer 50prozentigen allgemeinen Konsumsteuer finanzieren.(balc)

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