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Kein Hinweis auf ­Geheimnisverrat

Frankfurt/Main. Nach der Münchner Staatsanwaltschaft will auch die Justizbehörde in Frankfurt am Main das Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats gegen Journalisten einstellen. Betroffen sind Mitarbeiter der Frankfurter Rundschau. Bei einem der beiden Journalisten sei überhaupt keine strafbare Handlung ersichtlich gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel am Mittwoch. Im zweiten Fall sei es unmöglich, einen Haupttäter festzustellen: »Mit anderen Worten: Wir können nicht feststellen, von welchem Bundestagsabgeordneten der Journalist seine Informationen bekommen hat.« (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.08.2007, Seite 5, Inland

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