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Kommission will Kindergrundrecht

Berlin. Die Kinderkommission des Bundestages dringt auf eine Verfassungsänderung zur Stärkung der Kinderrechte. In einem am Dienstag vorgestellten Entwurf für eine Ergänzung des Artikels 6 des Grundgesetzes heißt es: »Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besondern Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen«.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.08.2007, Seite 4, Inland

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