Zum Inhalt der Seite

Aufatmen für Nichtraucher

Hannover/Schwerin. Mit Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben am Mittwoch die zwei ersten Bundesländer eigene Nichtraucherschutzgesetze verabschiedet. Das im niedersächsischen Landtag beschlossene Gesetz verbietet ab 1. August das Rauchen in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden – in Kneipen ist es nur noch in gekennzeichneten Nebenräumen erlaubt. Das vom Landtag in Schwerin verabschiedete Rauchverbot soll für öffentliche Gebäude und Behörden ebenfalls ab 1. August gelten. In diesem Bundesland darf in Gaststätten und Diskotheken allerdings noch bis Jahresende geraucht werden, danach nur in separaten Raucherräumen. (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2007, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!