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Karlsruhe fordert Verschuldungsgesetz

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat Bundestag und Bundesrat angemahnt, strengere Regeln zur Begrenzung der Staatsverschuldung aufzustellen. Die Regel des Artikel 115 Grundgesetz, wonach die Neuverschuldung nur ausnahmsweise über den Investitionen liegen dürfe, sei als Instrument der Steuerung und Begrenzung von Staatsschulden unwirksam, heißt es in einem am Montag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Anlaß war eine Klage der damaligen Oppositionsparteien Union und FDP gegen die Neuverschuldung im Bundeshalt 2004. Die Klage wurde vom Gericht nun mit fünf gegen drei Stimmen zurückgewiesen. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.07.2007, Seite 2, Inland

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