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Rechtsmittel gegen EuGH-Urteil

Strasbourg. Polen will eine Verurteilung des Europäischen Gerichtshofs wegen eines Abtreibungsverbots für eine schwer kranke Frau nicht hinnehmen. Wie eine Sprecherin des Strasbourger Gerichts am Donnerstag mitteilte, legte die Warschauer Regierung Rechtsmittel gegen das Urteil einer kleinen Kammer vom 20. März ein. Die Klägerin hatte 2000 einen Schwangerschaftsabbruch aus therapeutischen Gründen beantragt. Sie war damals bereits stark kurzsichtig, und drei Augenärzte bescheinigten, daß eine neue Schwangerschaft zur Erblindung führen könne. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.06.2007, Seite 6, Ausland

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