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Aus: Ausgabe vom 26.05.2007, Seite 15 / Geschichte

Anno ... 22. Woche

2.-9. Juni 1847: Auf dem Kongreß des international organisierten Bundes der Gerechten formiert sich die Arbeitervereinigung als Bund der Kommunisten. Bis dahin konspirativ tätig, gibt sie sich mit Basisorganisationen vor Ort und einer »Zentralbehörde« neue Strukturen. Mit dem auf dem Kongreß verfaßten Statut wird der Kommunismus auf eine wissenschaftliche Grundlage gebracht. Im Artikel 1 heißt es: »Der Zweck des Bundes ist der Sturz der Bourgeoisie, die Herrschaft des Proletariats, die Aufhebung der alten, auf Klassengegensätzen beruhenden bürgerlichen Gesellschaft und die Gründung einer neuen Gesellschaft ohne Klassen und ohne Privateigentum.«

30. Mai 1932: Die Regierung Heinrich Brüning tritt auf Betreiben der rechten Kamarilla um Reichspräsident Paul von Hindenburg zurück. Der konservative Zentrumspolitiker hat es nicht vermocht, die antidemokratischen Kräfte um sich zu sammeln und den Abbau des demokratischen Systems der Weimarer Republik entscheidend voranzutreiben. Hindenburg setzt nun den katholischen Deutschnationalen Franz von Papen ein.

3. Juni 1947: Earl Louis Mountbatten, der britische Vizekönig in Indien, läßt einen Maßnahmeplan über das Ende der englischen Kolonialherrschaft in diesem Land veröffentlichen. Die starke Unabhängigkeitsbewegung um Mahatma Gandhi und Jawaharlal Nehru feiert aber bloß einen Teilsieg. Denn der Plan sieht vor, den indischen Subkontinent am 15. August in die britischen Dominions Indien und Pakistan aufzuteilen. Beide Regionen sind somit Teil des Commonwealth of Nations. Aber hauptsächlich geht damit die jahrzehntelang betriebene britische Taktik der Politisierung religiöser Gegensätze zwischen Hindus (Indien) und Moslems (Pakistan) auf.

3. Juni 1972: Das Vierseitige Abkommen über Westberlin (Vier-Mächte-Abkommen) tritt in Kraft. Die Sowjetunion, die USA, Großbritannien und Frankreich unterzeichneten am 3. September 1971 einen Vertrag über die Außenbeziehungen Westberlins. Danach ist das Territorium kein Bestandteil der BRD und darf von ihr nicht regiert werden. Die Vertragsseiten verzichten auf Anwendung und Androhung von Gewalt. Weiterhin wird im sogenannten Transitabkommen zwischen BRD und DDR der Übergangs-, Besucher-, Reise- und Fernmeldeverkehr zwischen Westberlin, der DDR und ihrer Hauptstadt geregelt. Es tritt ebenfalls am 3. Juni in Kraft.

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