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Anti-Nazi-Symbole bleiben straffrei

Stuttgart. Nach dem höchstrichterlichen Freispruch für einen Versandhändler hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun sämtliche Ermittlungsverfahren gegen Träger von Abzeichen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem gegen die Grünen-Chefin Claudia Roth und den SPD-Bundestagsabgeordneten Nils Annen ermittelt, weil diese in der Öffentlichkeit Buttons mit Anti-Nazi-Symbolen trugen. Der Bundesgerichtshof hatte Mitte März entschieden, daß durchgestrichene Hakenkreuze aus Protest gegen Rechtsextremismus straflos verwendet werden dürfen, wenn das Symbol »offenkundig und eindeutig« die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck bringe.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.04.2007, Seite 4, Inland

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