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Kein 129a-Verfahren gegen Kofferbomber

Hamburg. Gegen Youssef el Hajdib, der verdächtigt wird, an den Kofferbomben-Anschlägen auf Regionalzüge im vergangenen Sommer beteiligt gewesen zu sein, wird nicht mehr als Mitglied einer terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129a des Strafgesetzbuches ermittelt. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beschlossen. Zwar bleibe der Tatverdacht wegen des »versuchten vielfachen Mordes« bestehen. Die Anhaltspunkte, daß sich el Hajdib und sein Komplize mit einer dritten Person zu einer terroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben könnten, reichten »für die Annahme eines entsprechenden dringenden Tatverdachts nicht aus«.

(ots/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2007, Seite 4, Inland

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