Zum Inhalt der Seite

Termine. Tag der politischen Gefangenen

Die Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe hat 1923 den 18. März (in Anlehnung an den Beginn der Pariser Kommune 1871) zum »Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen« erklärt. Auch dieses Jahr finden in vielen Orten Deutschlands Aktionen zum Tag der politischen Gefangenen statt. Keine einzige erinnert indes an den widerrechtlich inhaftierten PFLP-Chef Ahmed Saadat und die rund 9000 anderen politischen Gefangenen der Besatzungsmacht Israel, unter ihnen mehrere hundert Kinder und Jugendliche.

Gleichwohl, es gibt zahlreiche andere interessante Veranstaltungen zum 18. März. Eine kleine Auswahl:

Donnerstag, 15. März

Greifswald, IKuWo (Goethestr. 1), ab 20 Uhr: Lesung »Wettlauf gegen den Tod – Freiheit für Mumia Abu-Jamal!« Mit Michael Schiffmann

Freitag, 16. März

Berlin, Rote Insel (Mansteinstr. 10), ab 17 Uhr: Ein Vertreter des TAYAD-Komitees berichtet über den Gefangenenwiderstand in der Türkei.

Samstag, 17. März

  • München, Marienplatz, 13 Uhr: Antirepressionsdemonstration »Für unkontrollierte soziale Bewegungen! Gegen staatliche Repression!«
  • Bochum, Soziales Zentrum (Rott­str.13), ab 19 Uhr: Nachrichten von Sam. Auf Einladung der Roten Hilfe Bochum-Dortmund berichtet Khaled Al Masris Anwalt Manfred Gnjidic über den Fall der Entführung und Verschleppung durch die CIA Ende 2003

Sonntag, 18.März

Berlin, Statthaus Böcklerpark, ab 15 Uhr: Internationaler Kongreß »Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit«

Dienstag, 20. März

  • Osnabrück, Café Mano Negra (Alte Münze 12), ab 20 Uhr: Interviews mit Gefangenen und ehemaligen Mitgliedern der Roten Armee Fraktion: u.a. wird der Film »Günter Gaus im Gespräch mit Christian Klar« aus dem Jahr 2001 gezeigt. (rg)
  • Weitere Informationen und Termine: rotehilfe.de

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2007, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!