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Erbschaftssteuer: Reform verordnet

Karlsruhe. Die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist verfassungswidrig. Wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht, muß der Gesetzgeber bis Ende 2008 eine Neuregelung finden, die alle Vermögensarten von Immobilien über Betriebsvermögen bis hin zur Land- und Forstwirtschaft ausnahmslos nach dem aktuellen Verkehrswert bewertet. In einem zweiten Schritt darf der Gesetzgeber demnach aber dann die Erben oder Beschenkten verschiedener Vermögensarten steuerlich begünstigen oder gänzlich befreien, wenn dafür »ausreichende Gemeinwohlgründe« vorliegen. (AZ: 1 BvL 10/02).

(AFP/jW)


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Erschienen in der Ausgabe vom 01.02.2007, Seite 4, Inland

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