Zum Inhalt der Seite

Kriegsnotstand in Somalia

Mindestens drei Tote bei äthiopischem Luftangriff. Waffensuche in Mogadischu

Die Regierung in Somalia kann angesichts der instabilen Lage im Land künftig das Kriegsrecht verhängen. Das Parlament billigte am Samstag einen entsprechenden Vorschlag mit deutlicher Mehrheit. Demnach kann die Übergangsregierung für bis zu drei Monate Kriegsrecht in Kraft setzen, über den Zeitpunkt kann sie selbst entscheiden. Sie hatte den Notstand bereits am 28. Dezember ausgerufen, zu seinem Inkrafttreten fehlte aber noch die Zustimmung des Parlamentes. Wie der stellvertretende Parlamentspräsident Osman Ilmi Boqore mitteilte, votierten 154 Abgeordnete für den Vorschlag über das Kriegsrecht, zwei waren dagegen. Die Mehrheit von 275 Volksvertretern nahm an der Abstimmung in Baidoa allerdings nicht teil.

Wenige Stunden nach der Sitzung in Baidoa flogen äthiopische Soldaten Luftangriffe gegen mindestens ein Dorf im Süden des Landes. Dabei seien drei Menschen getötet worden, sagte ein Stammesältester der Nachrichtenagentur AP. Auch Regierungssprecher Abdirahman Dinari und ein Abgeordneter erklärten, es habe Berichte über Luftangriffe gegeben.

Bei vielen Somaliern sind die Soldaten des Nachbarlandes verhaßt, in den vergangenen Tagen gab es mehrere Angriffe auf äthiopische Konvois. Konfliktpotential birgt auch das Wiedererstarken lokaler Kriegsherren, die Somalia seit 1991 bis zu ihrer Entmachtung durch die Islamisten im Würgegriff des Bürgerkrieges hielten.
Anzeige


Regierungstruppen und äthiopische Soldaten suchten unterdessen in der Hauptstadt Mogadischu nach Waffen. Mehrere Viertel seien durchkämmt worden, erklärte Regierungssprecher Dinari. Nach mehr als 15 Jahren ohne funktionierende Regierung sind in Somalia Tausende Waffen in Umlauf.

Soldaten der Übergangsregierung eroberten am Freitag abend die letzte noch verbliebene Hochburg der Union der Islamischen Gerichte (UIC). Nach fünftägigen schweren Kämpfen sei der Ort Ras Kamboni mit Unterstützung äthiopischer Soldaten eingenommen worden, erklärte das Verteidigungsministerium. Ras Kamboni liegt im äußersten Süden Somalias nur drei Kilometer von der kenianischen Grenze entfernt.

(AP/AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 15.01.2007, Seite 6, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!