Zum Inhalt der Seite

Motassadeq in Karlsruhe gescheitert

Karlsruhe/Hamburg. Der im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilte Marokkaner Mounir el Motassadeq ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Beschwerde sei teilweise unzulässig und deshalb nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Motassadeqs Anwalt Udo Jacob kündigte daraufhin eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg an. Das Hauptaugenmerk der Verteidigung liege aber bei der angestrebten Wiederaufnahme des Verfahrens, sagte Jacob am Freitag in Hamburg.

(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 13.01.2007, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!