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Kopftuchverbot vor Verfassungsgericht

München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will Mitte Januar 2007 sein Urteil zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen im Freistaat bekanntgeben. Seit Montag beschäftigt sich der Gerichtshof mit der sogenannten Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin. Die Gemeinschaft sieht in dem vor zwei Jahren erlassenen Gesetz, wonach Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern während des Unterrichts verboten ist, die Religionsfreiheit der Muslime in Bayern verletzt. Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung des Kopftuchs einer Muslimin und der Tracht von Ordensschwestern, die zulässig bleibe, sei nicht ersichtlich, argumentierte Rechtsanwalt Jürgen Weyer als Vertreter der Religionsgemeinschaft.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.11.2006, Seite 5, Inland

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