-
28.11.2006
- → Inland
Kopftuchverbot vor Verfassungsgericht
München. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will Mitte Januar 2007 sein Urteil zum Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen im Freistaat bekanntgeben. Seit Montag beschäftigt sich der Gerichtshof mit der sogenannten Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin. Die Gemeinschaft sieht in dem vor zwei Jahren erlassenen Gesetz, wonach Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern während des Unterrichts verboten ist, die Religionsfreiheit der Muslime in Bayern verletzt. Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung des Kopftuchs einer Muslimin und der Tracht von Ordensschwestern, die zulässig bleibe, sei nicht ersichtlich, argumentierte Rechtsanwalt Jürgen Weyer als Vertreter der Religionsgemeinschaft.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland