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Motassadeq nach BGH-Spruch in Haft

Hamburg. Mit einer erneuten Verfassungsbeschwerde wollen die Anwälte des als »Terrorhelfer« verurteilten Mounir El Motassadeq die Unschuld ihres Mandanten beweisen. »Unser Mandant will Zeit seines Lebens dafür kämpfen, daß man ihm glaubt«, sagte Motassadeqs Anwalt Ladislav Anisic am Sonntag der Nachrichtenagentur AP. Gegen seine erneute Verhaftung am Freitag abend wolle der 32jährige aber keine Beschwerde einlegen.

Der gebürtige Marokkaner war am Donnerstag wegen Verstrickung in die Terroranschläge vom 11. September 2001 vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen verurteilt worden. Laut dem Schuldspruch hatte Motassadeq enge Kontakte zur Hamburger Terrorzelle um Mohammed Atta. Das Strafmaß muß das Oberlandesgericht festlegen, das Motassadeq bereits zweimal verurteilt hatte, zuletzt vergangenes Jahr zu sieben Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Motassadeq drohen nun bis zu 15 Jahre Haft.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2006, Seite 4, Inland

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