Aus: Ausgabe vom 20.07.2006, Seite 4	/ Inland
Karlsruhe schränkt Lauschangriff ein
										Karlsruhe/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat die Voraussetzungen für richterliche Durchsuchungs- und Abhörbeschlüsse präzisiert. Ermittlungsrichter müßten in den Beschlüssen die vermutete Straftat konkret benennen, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die FDP forderte daraufhin die Bundesregierung zu einer »Gesamtreform der Telefonüberwachung« auf. Es sei bekannt, daß bei Telefonüberwachungen die richterlichen Anordnungen überwiegend fehlerhaft seien, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, in Berlin. 
(ddp/jW)
			(ddp/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			»Sozialverträgliche« Arbeitsplatzvernichtungvom 20.07.2006
- 
			Grün für Heuschreckenvom 20.07.2006
- 
			Deutsche Asylpolitik macht krankvom 20.07.2006
- 
			Erfolg für foodwatch-Klagevom 20.07.2006
- 
			Gelbe Karte für Merkelvom 20.07.2006
- 
			Lehrer als Tagelöhnervom 20.07.2006