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Aus: Ausgabe vom 08.07.2006, Seite 15 / Geschichte

Anno ... 28. Woche

1816, 9. Juli: Sechs Jahre nach Beginn von Aufständen gegen die spanische Herrschaft verkündet ein Nationalkongreß in San Miguel de Tucumán die Unabhängigkeit der Vereinigten Provinzen am Rio de la Plata von Spanien und verlegt seinen Sitz nach Buenos Aires. Das Territorium des späteren Argentinien (so genannt seit 1826) war 1535–1537 von dem Eroberer Pedro de Mendoza kolonisiert worden und wurde Teil des spanischen Vizekönigreichs von Peru.

1876, 15. Juli: Rund zwölf Jahre nach ihrer Gründung beschließt eine Konferenz der IAA in Philadephia die Auflösung der Internationalen Arbeiterassoziation. Ihre Aufgabe, die Ideen des Kommunismus in der Arbeiterbewegung zu verbreiten, wird durch die bisher erfolgte Gründung nationaler Arbeiterparteien als erfüllt angesehen.

1921,11. Juli: In der Mongolei übernimmt eine im März gebildete provisorische Volksregierung unter Damdin Suche-Bator (1893–1923) und Chorloogiin Tschoibalsan (1895–1952) die Macht, nachdem die revolutionäre Volksarmee gemeinsam mit Einheiten der Roten Armee die Truppen der chinesischen und weißgardistischen Unterdrücker vernichtend geschlagen und aus dem Land vertrieben hat. Der 11. Juli galt in der 1924 proklamierten Volksrepublik und gilt gleichermaßen in der heutigen Republik als Tag der Unabhängigkeit und Nationalfeiertag.


1941, 12. Juli: Im Ergebnis von Verhandlungen mit Londons Sonderbotschafter in Moskau, Stafford Cripps, wird das sowjetisch-britische »Übereinkommen über das gemeinsame Vorgehen im Krieg gegen Deutschland« unterzeichnet. Darin verpflichten sich beide Seiten, »einander im gegenwärtigen Krieg gegen Hitlerdeutschland Hilfe und Unterstützung jeder Art zu leisten« und »außer in gegenseitigem Einverständnis über keinen Waffenstillstand oder Friedensvertrag zu verhandeln noch einen solchen abzuschließen«. Das Abkommen gilt als erster Schritt zur Herausbildung der Antihitlerkoalition.

1951, 11. Juli: Gegen die Stimmen der KPD-Abgeordneten verabschiedet der Bundestag das 1. Strafrechtsänderungsgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch in den Bereichen Hoch- und Landesverrat ergänzt und um das Delikt »Staatsgefährdung« erweitert wird. Das ohne ausreichende parlamentarische Beratung in verdächtiger Eile beschlossene »Blitzgesetz« erinnert stark an eine Notverordnung von Reichspräsident Hindenburg aus dem Jahr 1931 sowie Hitlers »Heimtückegesetz« von 1934. Unter »Staatsgefährdung« erfaßt das Gesetz – es tritt zum 30. August 1951 in Kraft – u. a. jedwede Form des Widerstandes gegen Remilitarisierung und Westintegration der BRD. Auf seiner Grundlage werden allein bis 1954 rund 8000 Strafverfahren gegen Kommunisten, Aktivisten der Friedensbewegung und andere Linkskräfte durchgeführt.

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