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Aus: Ausgabe vom 28.06.2006, Seite 9 / Inland

»Sparkasse« im Visier

EU-Kommission verlangt Namensfreigabe
Der Streit um den exklusiven Namensschutz der deutschen Sparkassen spitzt sich zu. Die Europäische Kommission wird nach Auskunft eines Sprechers aller Voraussicht nach am heutigen Mittwoch ein Verfahren gegen Deutschland wegen des besonderen Schutzes für die Bezeichnung »Sparkasse« vorantreiben. Die Verhandlungen mit der Bundesregierung hätten kein Ergebnis gebracht, sagte der Sprecher des federführenden EU-Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy am Dienstag in Brüssel.

McCreevy sieht in dem Namensmonopol für öffentlich-rechtliche Geldinstitute, das in Artikel 40 des deutschen Kreditwesengesetzes verankert ist, einen schweren Verstoß gegen EU-Recht. Nach Ansicht der EU-Binnenmarktbeamten könnte der besondere Schutz die Niederlassungsfreiheit sowie den freien Kapitalverkehr in der Union behindern. Würde sich die EU-Kommission durchsetzen könnte dies auch die Privatisierung von Sparkassen erleichtern.


Das Vertragsverletzungsverfahren liegt seit drei Jahren auf Eis, weil sich die EU-Kommission nicht entscheiden konnte, wie es damit weitergehen soll. Folgen die EU-Kommissare McCreevy, würde Deutschland ultimativ aufgefordert werden, das Gesetz zu ändern. Anschließend könnte der Streit beim Europäischen Gerichtshof in ­Luxemburg landen.(ddp/jW)

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