-
15.04.2006
- → Ausland
Terrorverherrlichung als Straftatsbestand
London. In Großbritannien ist am Donnerstag ein Gesetz in Kraft getreten, das »terroristischer Publikationen« unter Strafe stellt. Das Unterhaus hatte dem Gesetz erst nach längerer Debatte im Februar zugestimmt. Menschenrechtsorganisationen wiesen darauf hin, daß sich nach den Bestimmungen des Gesetzes auch Antiapartheidaktivisten strafbar gemacht hätten. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland