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11.04.2006
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Randspalte
Teuer
Die Schmucksammlung der 2002 verstorbenen britischen Prinzessin Margaret kommt Mitte Juni im Auktionshaus Christie's unter den Hammer. Damit werden erstmals in der Geschichte der europäischen Monarchie die Juwelen der Schwester einer amtierenden Königin versteigert, wie das Haus am Montag in London mitteilte. Angeboten werden mehr als 650 persönliche Gegenstände der Prinzessin: Schmuck, Möbel und Silberwaren. So können Leute, die nicht wissen, wohin mit ihrem Geld, beispielsweise eine mit Emaille und Blattgold verzierte Silberuhr erwerben, die Margaret von ihrer Großmutter Queen Mary (nein, nicht das Schiff) geschenkt bekommen hatte. Ein Schnäppchen für 1,1 Millionen Euro. (ddp/jW)Billig
Ein junger Niederländer, der nur mit einer Unterhose und Pullover bekleidet auf dem Seitenstreifen einer Autobahn bei Amsterdam gejoggt war, muß 110 Euro Strafe zahlen. Den Polizeibeamten erklärte er, den Seitenstreifen für seine Leibesübungen gewählt zu haben, weil dort kein Autoverkehr herrsche. (AFP/jW)Noch teurer
Im Urheberrechtstreit um den Kinofilm »Syriana«, für den George Clooney den Oscar für die beste Nebenrolle einheimste, hat ein Pariser Richter die Prüfung von Plagiatsvorwürfen kurzfristig auf Ende Mai verschoben. Richter Louis-Marie Raingeard de Bletière gab damit am Montag einem Antrag des Anwalts statt, der die beklagte Produktionsfirma Section Eight von Hollywood-Star Clooney und Regisseur Steven Soderbergh vertritt. In dem Fall macht die französische Erdöl-Expertin und Autorin Stéphanie Vergniault geltend, ihr Skript sei Grundlage für den Thriller um Macht und Öl gewesen. Sie verlangt als Sicherungszahlung im vorläufigen Verfahren mindestens zwei Millionen Dollar (1,6 Millionen Euro). Vergniault sagte am Rande der Anhörung, sie sei »sehr gelassen«.Wenn sie die Szenen, die sie selbst geschrieben und urheberrechtlich geschützt habe, mit denen des Films vergleiche, sei es »unbestreitbar«, daß es sich um ein Plagiat handele. Vergniault hatte ihrem Anwalt zufolge ihre Arbeit 2004 an eine kanadische Gesellschaft gegeben, die dem gleichfalls beklagten Hollywood-Studio Warner Bros. »nahesteht«. (AFP/jW)Anzeige
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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