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Halbe: Klagen von Neonazis abgewiesen

Potsdam. Die Blockade eines Neonziaufmarsches in Halbe im November 2005 hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für die friedlichen Demonstranten. Die Staatsanwaltschaft lehne die Aufnahme von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gegendemonstration ab, teilte ein Sprecher am Freitag in Potsdam mit. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat. Die Strafanzeige hatten Neonazis wegen Versammlungsstörung gestellt.


(ddp/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2006, Seite 4, Inland

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