Aus: Ausgabe vom 13.03.2026, Seite 14 / Medien
Social-Media-Werbung der AfD im Fokus
Berlin. Die AfD muss der Berliner Datenschutzbeauftragten Auskunft über Werbeauftritte in sozialen Medien im Bundestagswahlkampf 2021 erteilen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch. Gegenstand waren Werbespots der Partei. Ein Facebook-Nutzer hatte sich beschwert, weil die AfD aus seiner Sicht unrechtmäßig auf personenbezogene Daten zugegriffen habe. Die Werbung sei nur in Deutschland wohnenden Männern zwischen elf und 48 Jahren mit Interesse an der FDP angezeigt worden, so der Vorwurf. (AFP/jW)
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