JA-Funktionärin wohl zu Recht entlassen worden
Karlsruhe. Die Entlassung einer Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung hat vorerst Bestand. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies ihren Eilantrag gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Rechtspflegeanwärterin zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Bei ihrer Bewerbung als Rechtspflegerin habe sie im April 2024 eine Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben. Am Tag zuvor hatte sie per E-Mail ihren Austritt aus der JA erklärt. Die Frau war von 2021 bis April 2024 Mitglied der AfD sowie ab 2023 Vorstandsmitglied der JA Hessen und zeitweise auch im Bundesvorstand der Jungen Alternative. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen stufte den dortigen Landesverband der JA im Jahr 2023 als »rechtsextrem« ein. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Im November gründete sich eine neue Nachwuchsorganisation, die »Generation Deutschland«. (AFP/jW)
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