Kosten der Fürsorge
Von Dieter Reinisch
Statt sich auf einen Arbeitskampf vorzubereiten, müssen die Wiener Sozialarbeiter erst einmal den Abschluss vom Montag verdauen: Ihre Gehälter sollen im April um 2,6 Prozent steigen und im Januar 2027 dann noch mal zwischen 2,3 Prozent und 2,7 Prozent – je nachdem, wie sich die Inflation entwickelt. Beide Steigerungen bleiben deutlich hinter den Forderungen der Gewerkschaft zurück.
»Schon in den letzten fünf Jahren lagen die Reallohnerhöhungen im Sozial- und Gesundheitsbereich im Branchenvergleich auf dem letzten Platz. Kein Wunder, dass in der Branche Personalmangel herrscht«, sagte Axel Magnus von den »Gewerkschaftern gegen Notstandspolitik« zu jW am Tag nach den Verhandlungen. Mit dem am Montag »erzielten« Zweijahresabschluss wurde effektiv ein weiterer Reallohnverlust besiegelt. Nach jW-Informationen stimmte etwas mehr als ein Drittel der Betriebsräte gegen das Angebot – zu wenige, um es abzulehnen.
Auch sonst rumort es im sozialen Sektor Österreichs: Am Dienstag beschäftigte sich das Wiener Arbeitsgericht mit der Entlohnung von Beschäftigten, die Wohngruppen insbesondere in den Winternotunterkünften betreuen. Der Betriebsrat des Arbeiter-Samariter-Bund-Wohnen-und-Soziale-Dienste (ASB-WSD) hat den ASB-WSD verklagt, da er der Meinung ist, dass Wohnbetreuer im Notquartier des Winterpakets im Winkeläckerweg im 21. Wiener Gemeindebezirk in einer falschen Verwendungsgruppe eingestuft sind und dadurch signifikante Gehaltseinbußen haben.
Das sogenannte Winterpaket ist eine sozialpolitische Maßnahme der Stadt Wien, während der kalten Jahreszeit vom 1. November bis zum 30. April werden jährlich knapp 1.000 Notschlafstellen bereitgestellt. Derzeit sind die Betreuer der sogenannten Verwendungsgruppe vier zugeordnet, der Betriebsrat möchte die rückwirkende Einstufung in die Gruppe fünf ermöglichen. Es wäre ein monatlicher Gehaltsunterschied im niedrigen dreistelligen Bereich – ein bedeutender Sprung in der oft schlechtbezahlten Branche.
Doch die Geschäftsführung beharrt darauf, dass die Wohnbetreuer lediglich »Hilfsdienste« ausüben würden. Die soziale, psychologische und administrative Betreuung würde hingegen ausschließlich von den Sozialarbeitern geleistet, die der deutlich höheren Verwendungsgruppe acht zugeordnet sind.
Die Gewerkschaft sieht das anders. Für ihn gehe es um die Frage, ob Heimhilfe zu Pflegepersonal gehört oder nicht, erklärt zum Beispiel ASB-WSD-Betriebsrat Michael Gehmacher: »Es ist soziale Arbeit, die eindeutig am Menschen ausgerichtet ist, daher muss sie mindestens in der Verwendungsgruppe fünf eingestuft werden.« Bei den meisten anderen Sozialeinrichtungen werden die Betreuer entsprechend auch höheren Verwendungsgruppen zugerechnet, führte Gehmacher bei seiner Aussage vor dem Arbeitsgericht am Dienstag aus.
Während des Prozesses wurde klar: Die Wiener Betreuer übernehmen nahezu alle sozialen und psychologischen Tätigkeiten, die weit über ihre eigentliche Tätigkeitsbeschreibung hinausgehen. Als der Richter einen Zeugen befragte, ob er durch die Leitung je für das Überschreiten seines Tätigkeitsbereiches ermahnt worden war, erwiderte dieser: »Nein, ich wurde für mein Engagement gelobt. Ich habe auch mein Dienstzeugnis mit.« Oft komme es in den Unterkünften zu Notsituationen, so dass Betreuer »psychologische Entlastungsgespräche« führen müssten. In vielen Schichten ist nur ein Sozialarbeiter anwesend, am Wochenende keiner.
»Kollegen in den Winternotquartieren sind oft Saisonbeschäftigte mit vielen arbeitsrechtlichen Nachteilen. Wenn es gelingt, die Kollegen in eine höhere Gehaltsstufe zu bringen, ist das ein wichtiger Schritt gegen ihre prekäre Situation«, so Gehmacher im jW-Gespräch. Für die Geschäftsführung geht es indes darum, so glaubhaft wie möglich zu argumentieren, dass der Anteil der ausgeführten, über die Stellenbeschreibung hinausgehenden Aufgaben bei unter 50 Prozent liegt. Nicht jedes Gespräch sei gleich eine psychologische Betreuung, so die Argumentation. Das Verfahren soll sich noch mindestens bis in den April ziehen.
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