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Aus: Ausgabe vom 22.01.2026, Seite 9 / Schwerpunkt
Polen

Der rechte Takt

Die polnische Koalition regiert im Zeichen der »Sicherheit«. Außer natürlich für abhängig Beschäftigte
Von Reinhard Lauterbach
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Am Widerstand ihres Vorgesetzten gescheitert. Arbeitsministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk vom Linksbündnis, im Hintergrund Premier Donald Tusk

Die Nachricht ist nicht mehr ganz frisch, aber sie findet erst allmählich ihren Weg durch die polnischen Medien. Auf der letzten Kabinettssitzung im alten Jahr hat demnach Premierminister Donald Tusk seine Arbeitsministerin ­Agnieszka Dziemianowicz-Bąk vom Linksbündnis regelrecht zusammengefaltet und eines ihrer wichtigsten Projekte in den Papierkorb befördert: Mit ihm werde es nichts dergleichen geben, die Debatte sei beendet. Die Ministerin sei den Tränen nahe gewesen, plauderten Zeugen aus. Den Justizminister Waldemar Żurek, der den Ton zu mäßigen versucht habe, habe Tusk angefahren, er möge sich heraushalten aus Dingen, die ihn nichts angingen.

Worum ging es? Dziemianowicz-Bąk hatte einen Entwurf zur Stärkung der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP) vorbereitet. Er sah vor, dass die Beamten der Behörde im Zuge von Betriebsprüfungen beim Verdacht auf atypische Beschäftigungsverhältnisse mit sofortiger Wirkung deren Umwandlung in normale Arbeitsverhältnisse hätten anordnen können; eine alte Forderung der polnischen Gewerkschaften. Die Zahl der Betroffenen wird auf etwa zwei Millionen geschätzt. Die Sache hätte zum Beweis dafür werden können, dass die im linken Milieu nicht unumstrittene Regierungsbeteiligung »nicht nur kommentiert, sondern etwas bewirkt« – so hatte Dziemianowicz-Bąk ihren Wechsel von der Partei Razem zur Regierungslinken seinerzeit begründet.

Aber genau das soll offensichtlich nicht sein. Dem eingefleischten Liberalen Donald Tusk waren die protestierenden Unternehmer offenkundig wichtiger als dem Koalitionspartner – den seine »Bürgerkoalition« zum Mehrheitserhalt mehr denn je braucht –, einen Erfolg zu gönnen. Die Argumente der Wirtschaftslobby waren die üblichen: Bürokratie und Kostensteigerungen. Obwohl der Staat von der Maßnahme in Gestalt von Sozialbeiträgen vorher beitragsfreier Scheinselbständiger nicht unerheblich profitiert hätte. Und obwohl die Stärkung der Arbeitsinspektion eine ausdrückliche Bedingung der EU für die Freigabe der Coronawiederaufbauhilfen für Polen gewesen war. Wie das tusknahe Magazin Newsweek Polska vergangene Woche berichtete, soll vor allem der Hinweis der Arbeitsministerin auf die Gefahr, dass Polen diese Mittel verlieren könnte, der Punkt gewesen sein, der Tusk zum Ausrasten veranlasst habe.

Das klingt alles wie ein Stück aus dem innenpolitischen Nähkästchen, aber dahinter steht vermutlich mehr. Der Vorfall zeigt, wie Donald Tusk die Regierungskoalition systematisch nach rechts steuert, nicht nur im Bereich der Aufrüstung und Militarisierung. Tusk steht unter doppeltem Druck von rechts: einerseits von seiten der rechten Konkurrenz von der PiS, die auf ein Comeback hofft, andererseits und vor allem aber um die Aufmerksamkeit der rechtspopulistischen und marktradikalen »Konföderation«, um die beide Hauptkräfte als potentiellen Koalitionspartner werben.

Dass die liberale Koalition ihren Erfolg vom Oktober 2023 wiederholen könnte, ist dabei nach jetzigem Stand sehr unwahrscheinlich. Denn dieser Erfolg beruhte damals entscheidend auf hoher Mobilisierung und ausgeprägten Hoffnungen einer jungen, städtischen Wählerschaft auf Veränderung nach acht Jahren PiS-Herrschaft. Von einer Fortdauer dieser Mobilisierung ist nichts zu sehen. Im linksliberalen Lager herrschen Frust und Ratlosigkeit. Tusks »Bürgerkoalition« (KO) hält zwar mit gut 30 Prozent in den Umfragen ihre Position als stärkste politische Kraft, aber sie tut das im wesentlichen auf Kosten ihrer Koalitionspartner.

Die Bauernpartei PSL und das Linksbündnis schwanken beide mit Tendenz nach unten um die Fünfprozenthürde, die christdemokratische Bewegung »Polen 2050« des früheren Fernsehmoderators und zeitweiligen Sejmmarschalls Szymon Hołownia ist seit Monaten dabei, sich über die Nachfolge des Parteigründers selbst zu zerlegen. Hołownia hatte laut Koalitionsvertrag sein Amt an der Spitze des Parlaments zur Hälfte der Legislaturperiode an Włodzimierz Czarzasty vom Linksbündnis abgeben müssen und sich Hoffnungen auf eine internationale Karriere gemacht. Doch aus seiner Bewerbung um die Leitung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR ist nichts geworden. Jemandem, der zu Hause für die Schießerlaubnis auf Migranten an der polnisch-belarussischen Grenze gestimmt hat, hätte selbst für UN-Maßstäbe das Minimum an persönlicher Glaubwürdigkeit für dieses Amt gefehlt.

Nur noch einfacher Abgeordneter zu sein und seine Partei aus dem Umfragetief zu holen, war Hołownia lange Zeit zu fade. Jetzt scheint sich das zu ändern. Denn das Verfahren zur Regelung seiner Nachfolge an der Parteispitze ist zu einer Farce geworden: Das EDV-System zur elektronischen Urabstimmung von 800 registrierten Parteimitgliedern war angeblich wegen Überlastung zusammengebrochen, so dass jetzt nicht klar ist, welche von zwei angetretenen Bewerberinnen eigentlich die Abstimmung gewonnen hat. Inzwischen schließt Hołownia nicht mehr aus, die Abstimmung über den Parteivorsitz unter seiner Beteiligung wiederholen zu lassen. Dass »Polen 2050« für irgend etwas anderes stehe als persönliche Ambitionen der Beteiligten, kann niemand mehr behaupten.

Hintergrund: Abrechnung versandet

Die »Aufarbeitung der PiS-Regierung« war eines der wichtigsten Wahlversprechen der 2023 an die Macht gekommenen Tusk-Regierung gewesen. Doch nach mehr als der halben Legislaturperiode ist aus den Ankündigungen der »Abrechnung mit der PiS« nicht viel geworden. Einige PiS-Politiker wurden kurzzeitig inhaftiert, aber von den Staatspräsidenten Andrzej Duda und Karol Nawrocki rasch begnadigt. Mehrere Untersuchungsausschüsse etwa zur illegalen Beschaffung und Nutzung der israelischen Spionagesoftware »Pegasus«, zur großzügigen Erteilung von Arbeitsvisa in Afrika und Asien und zur freihändigen Verteilung von eigentlich zweckgebundenen Mitteln des Justizministeriums an parteinahe Vereine tagen vor sich hin, das Fernsehen hat längst aufgehört, die Sitzungen live zu übertragen. Immerhin gibt es Anklageschriften gegen mehrere Hauptverantwortliche. Im Zentrum des Verdachts steht Exjustizminister Zbigniew Ziobro. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft 26 angebliche Straftaten vor, darunter die »führende Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung«, die dann wohl das von Ziobro geleitete Justizministerium wäre.

Aber vor Gericht werden weder Ziobro noch sein früherer Stellvertreter Marcin Romanowski so schnell stehen. Ein gegen Romanowski ausgestellter europäischer Haftbefehl wurde später vom selben Warschauer Gericht, das ihn erlassen hatte, wieder aufgehoben. Gegen Ziobro ist das Verfahren im Gang, verläuft allerdings ebenfalls holprig. Beide haben sich aus Polen abgesetzt und in Ungarn Asyl erhalten, was allerdings Ziobro nicht daran hindert, gelegentlich durch das Gebäude des EU-Parlaments in Brüssel zu spazieren. Das geht, weil er ein sogenanntes Genfer Dokument erhalten hat, mit dem er trotz des Entzugs seines Reisepasses ins Ausland reisen kann.

Vor Haftbefehlen aller Art schützt ein solches Dokument allerdings nicht. Und über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls gegen Ziobro verhandelt derzeit ein Warschauer Gericht. Mit Hindernissen. Eine diesem Thema gewidmete Gerichtsverhandlung wurde vor einigen Tagen nach einem Befangenheitsantrag der Verteidigung zum zweiten Mal vertagt. Die Verteidiger hatten gerügt, dass die mit dem Fall betraute Richterin Mitglied des liberalen Richterverbands »Iustitia« ist. Der mit dem Antrag befasste Richter entschied zwar schnell, dass das kein Hinderungsgrund für eine unabhängige Entscheidung sei, aber die Terminverschiebung bleibt, und mit ihr der Eindruck, dass die polnische Justiz nicht gerade darauf brennt, sich für die »Aufarbeitung der PiS-Regierung« ins Zeug zu legen. Schließlich sind in anderthalb Jahren Wahlen, und wer weiß, ob nicht die vorherige Regierung auch die nächste sein wird. Wer soll es den Richtern verdenken? Ihre Karrierehoffnungen reichen weiter als bis zur nächsten Parlamentswahl. Auch das ist »richterliche Unabhängigkeit«. (rl)

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