Umweltverbände kritisieren mangelhafte Klimapolitik der Bundesregierung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergieförderverein Deutschland (SFV), Greenpeace und Germanwatch sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme von Montag die Bundesregierung für ihre Klimapolitik:
Die Bundesregierung lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden weitere Verpflichtungen zu effektivem Klimaschutz ab und bewertet die 2024 erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungskonform. Stellungnahmen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) betonen hingegen wesentliche Mängel im geänderten Klimaschutzgesetz. Fünf deutsche Umweltverbände haben im September 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen das mangelhafte Klimaschutzgesetz und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingereicht. Die Stellungnahme der Bundesregierung kritisieren sie scharf. Klare Mängel durch die letzte Reform werden als nachrangig heruntergespielt, etwa bei der Nachsteuerung, wenn gesetzlich vorgegebene Ziele verfehlt werden.
Marissa Reiserer, Greenpeace-Sprecherin: »Endlich reagiert die Bundesregierung auf die Klage von über 54.000 Menschen, aber dabei ignoriert sie wissenschaftliche Erkenntnisse zum Stand der Klimakrise weitgehend. Während die Wissenschaft in ihren Stellungnahmen die Defizite beim Klimaschutz benennt, sieht die Bundesregierung kein Problem. Das ist grob fahrlässig. Wir alle in Deutschland haben ein Grundrecht auf ausreichenden und gerechten Klimaschutz, um ein gutes Leben für alle zu sichern.«
Neben der Bundesregierung waren auch umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen vom Bundesverfassungsgericht zu Stellungnahmen aufgefordert, die die Argumentation der Beschwerdeführer stützen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass durch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes die Erreichung der Klimaziele erschwert worden ist. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung kritisierte, dass sich der Nachsteuerungsmechanismus auf die Zielerreichung im laufenden Jahrzehnt beschränkt und erst bei Verfehlungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren greift. Auch der Expertenrat für Klimafragen betont aufgrund der absehbaren Zielverfehlungen, dass für die Bundesregierung dringender klimapolitischer Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus wurde die Argumentation der Umweltverbände von gerichtlicher Seite gestärkt: Der Internationale Gerichtshof bekräftigte in einem Gutachten vom Juli 2025, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um die Menschenrechte und das Völkerrecht zu wahren.
Zeitgleich zu den laufenden Verfassungsbeschwerden ist die Bundesregierung durch das geltende Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bis Ende März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem die Klimaziele für 2030 und 2040 erreicht werden. Laut den offiziellen CO2-Prognosen des Umweltbundesamts werden die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele in beiden Zieljahren verfehlt. (…)
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